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   BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12   

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https://dejure.org/2013,14526
BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12 (https://dejure.org/2013,14526)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - VIII ZR 88/12 (https://dejure.org/2013,14526)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - VIII ZR 88/12 (https://dejure.org/2013,14526)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 4 KWKG, § 9 Abs 7 S 2 KWKG, § 16 Abs 2 S 4 EEG 2004, § 41 Abs 4 EEG 2012, § 2 KAV
    Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung eines restlichen Belastungsausgleichs gegen den Verteilnetzbetreiber: Straßenbeleuchtungsanlage als einheitliche Abnahmestelle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen den nachgelagerter Netzbetreiber auf Zahlung eines restlichen Belastungsausgleichs nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (im Folgenden: KWKG); Einordnung eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehenden und aus über ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Eine Straßenbeleuchtung stellt eine einzige Abnahmestelle i. S. d. § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG dar

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 9 Abs. 4, 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, § 16 Abs. 2 Satz 4 EEG 2004, § 41 Abs. 4 EEG 2012, § 2 KAV
    Straßenbeleuchtungsanlage als einheitliche Abnahmestelle

  • rewis.io

    Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung eines restlichen Belastungsausgleichs gegen den Verteilnetzbetreiber: Straßenbeleuchtungsanlage als einheitliche Abnahmestelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWKG § 9 Abs. 4; KWKG § 9 Abs. 7 S. 2
    Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen den nachgelagerter Netzbetreiber auf Zahlung eines restlichen Belastungsausgleichs nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (im Folgenden: KWKG ); Einordnung eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehenden und aus über ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - 10.000 Straßenlaternen gelten als eine einzige Abnahmestelle!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen zur Stromlieferung an die Straßenbeleuchtung ein Jahresrückblick

  • maslaton.de (Kurzanmerkung)

    Begriff der Abnahmestelle im Sinne des KWKG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 839
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12
    b) Fehlt es danach an zureichenden Anhaltspunkten für die Annahme, dass der Gesetzgeber des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für die Bestimmung des Begriffs der Abnahmestelle an gesetzliche Definitionen in anderen Gesetzen - hier die zeitlich nachfolgenden Legaldefinitionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - angeknüpft hat, ist dessen Bedeutung offen und nach allgemeinen Regeln durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BSG, NJW 2010, 2539, 2540).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12
    cc) Bereits dieser zeitliche Ablauf und der Hinweis auf die in der Konzessionsabgabenverordnung enthaltene Regelung zeigen, dass zur Klärung des Abnahmestellenbegriffs des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, auf die erst mit erheblichem zeitlichen Abstand nachgefolgten und auf eine spezielle Fallgestaltung zugeschnittenen Legaldefinitionen der Erneuerbaren-Energien-Gesetze zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerwG, VIZ 2000, 162).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 2 U 141/17

    Stromnetznutzungsvertrag in einem Industriegebiet: KWK-Umlageprivilegierung bei

    Die Streithelferin ist Letztverbraucher, da sie Energie für den Eigenverbrauch kauft (vgl. zu dieser schon damals gültigen Definition BGH, Urteil vom 24.04.2013, VIII ZR 88/12, juris Rn. 12).

    In dem Urteil vom 24.04.2013, Az. VIII ZR 88/12, hat der BGH entschieden, dass auch eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage im Sinne des § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG a.F. eine einzige Abnahmestelle darstelle.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 24.04.2013, Az. VIII ZR 88/12, ist die Abnahmestelle definiert als Zusammenfassung der Stromentnahmepunkte aus dem Netz, die in einem räumlich zusammenhängenden, vom Letztverbraucher für dieselbe wirtschaftliche Betätigung oder denselben Verbrauchszweck genutzten Areal liegen.

  • OLG München, 14.05.2020 - Kart 14/18

    Bedeutung des Begriffs der Abnahmestelle im Sinne der StromNEV

    Der Gesetzgeber wollte dabei nicht auf die einzelne Kuppelstelle zwischen Netz und Betrieb abstellen, sondern eine wertende Zusammenfassung aller an einem Betriebsgrundstück vorhandenen Verbindungsstellen als maßgeblich ansehen, um technischen Zwängen Rechnung zu tragen (BGH NVwZ-RR 2013, 839 Rn. 21).

    Auf ein außerhalb dieses Gesetzes bereits in bestimmter Weise bestehendes Begriffsverständnis hat der Gesetzgeber bei der für das EEG vorgenommenen Legaldefinition nicht verwiesen (vgl. BGH NVwZ-RR 2013, 839 Rn. 17).

  • OLG München, 14.05.2020 - Kart 13/18

    Bescheid, Versorgung, Bundesnetzagentur, Kommission, Befreiung, Auslegung,

    Der Gesetzgeber wollte dabei nicht auf die einzelne Kuppelstelle zwischen Netz und Betrieb abstellen, sondern eine wertende Zusammenfassung aller an einem Betriebsgrundstück vorhandenen Verbindungsstellen als maßgeblich ansehen, um technischen Zwängen Rechnung zu tragen (BGH NVwZ-RR 2013, 839 Rn. 21).

    Auf ein außerhalb dieses Gesetzes bereits in bestimmter Weise bestehendes Begriffsverständnis hat der Gesetzgeber bei der für das EEG vorgenommenen Legaldefinition nicht verwiesen (vgl. BGH NVwZ-RR 2013, 839 Rn. 17).

  • BGH, 21.09.2021 - EnVZ 48/20

    Befreiuung von Netzentgelten für die Entnahmestellen Umspannebene

    Weder der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. April 2013 - VIII ZR 88/12, NVwZ-RR 2013, 839) noch das OLG Frankfurt (Urteil vom 13. März 2019 - 12 U 38/18, juris Rn. 75) haben § 19 Abs. 2 StromNEV 2009 anders ausgelegt als das Beschwerdegericht.
  • BGH, 21.09.2021 - EnVZ 49/20

    Stromnetznutzungsentgelt bei besonderem Nutzungsverhalten: Begriff der

    Weder der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. April 2013 - VIII ZR 88/12, NVwZ-RR 2013, 839) noch das OLG Frankfurt (Urteil vom 13. März 2019 - 12 U 38/18, juris Rn. 75) oder das OLG Stuttgart (Urteil vom 13. März 2019 - 4 U 252/18, nicht veröffentlicht) haben § 19 Abs. 2 StromNEV 2009 anders ausgelegt als das Beschwerdegericht.
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